Sitzung: 19.04.2022 Sozialausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0034/2022
Beschlussvorschlag:
a. Die Verwaltung wird
beauftragt, den eingeschränkten Betriebsübergang für den Betrieb einer
2-gruppigen Kita auf dem städtischen Grundstück Stubbendorffweg 8 durch die
Bereitstellung investiver Zuschussmittel bis zur Höhe von max. 340.000 € und
durch den Ausgleich des Defizites bei den laufenden jährlichen Aufwendungen bis
zur Höhe von vorauss. max. 200.000 € an den MTV zu unterstützen.
b.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem MTV eine
zusätzliche Vereinbarung zum bestehenden Erbbaurechtsvertrages zu schließen.
Der Hauptzweck „Sportlerheim“ soll weiterhin bestehen bleiben. Die Stadt
Soltau billigt die zeitlich befristete Nutzung des Obergeschosses als Kita und
die Umgestaltung des Aussengeländes.
c. Alle
beschlossenen Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der erforderlichen
Genehmigungen für den zeitlich befristeten Betrieb der 2-gruppigen Kita.
Die erforderlichen Verträge sind auch mit dem Ziel abzuschließen, den MTV zum zeitlich befristeten Übergangsbetrieb für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2025 zu verpflichten (Bindungsfrist).