Beschluss:
Es wird gemäß § 179 Abs. 1 NKomVG darauf verzichtet, konsolidierte Gesamtabschlüsse für die Jahre 2012 bis 2020 aufzustellen.
Beschluss:
Es wird gemäß § 179 Abs. 1 NKomVG darauf verzichtet, konsolidierte Gesamtabschlüsse für die Jahre 2012 bis 2020 aufzustellen.