Beschluss:
Der Rat beschließt:
a)
Der Kalkulationszeitraum für die Kindertagesstätten
Berliner Platz und Stalmannstraße umfasst den Zeitraum vom 01.08.2021 bis zum
31.07.2023.
b)
Der Rat der Stadt Soltau nimmt die Gebührenkalkulation
zur Kenntnis und ist mit allen darin aufgeführten Kalkulationsgrundlagen
einverstanden.
c)
Die Gebühr für eine Regelbetreuung von 4 Stunden
täglich wird auf eine Höhe von unverändert 160 Euro pro Monat festgesetzt. Die
übrigen Gebühren, die sich an diesem Gebührensatz orientieren, bleiben
ebenfalls unverändert.
Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Berliner Platz und Stalmannstraße für die Zeit ab 01.08.2022 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.