Der
Rat beschließt zunächst die Geschäftsordnung für den Rat, den
Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen
Rechtsvorschriften der Stadt Soltau in der bisher gültigen Fassung.
Der
Rat beschließt zunächst die Geschäftsordnung für den Rat, den
Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen
Rechtsvorschriften der Stadt Soltau in der bisher gültigen Fassung.