Beschluss:

 

1. Über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen wird wie in Anlage 1 dargestellt entschieden.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, Ja: 32, Nein: 1

 

2. Die 58. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Soltau wird gem. §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 4 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) - in den jeweils gültigen Fassungen - zusammen mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 3) und den vorliegenden Gutachten (Anlagen 4 und 5) beschlossen.