Beschluss:
1.)
Über die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen
Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, entschieden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
2.)
Gemäß §§ 1 Abs. 3, 10 und 13 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) –
jeweils in der zurzeit gültigen Fassung – wird die 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 70/2 "Sandberg-Ost" in der vorliegenden Fassung
als Satzung beschlossen.
Die dazugehörige Begründung wird ebenfalls
beschlossen.