Beschluss:
Die in der Anlage zur Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlichen Pflichtaufgaben festgelegten Gebührentarife behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Beschluss:
Die in der Anlage zur Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlichen Pflichtaufgaben festgelegten Gebührentarife behalten weiterhin ihre Gültigkeit.