Beschlussvorschlag:

 

1.)    Über die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, entschieden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

2.)    Gemäß §§ 1 Abs. 3, 10 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) – jeweils in der zurzeit gültigen Fassung – wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70/2 "Sandberg-Ost" in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

Die dazugehörige Begründung wird ebenfalls beschlossen.