Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Widmung eines Teilstücks einer Straße in der Gemarkung Soltau, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zur Gemeindestraße nach

§ 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stück

m

Anfang d.

Straße

Flur         Flst.

Ende d.

Straße

Flur      Flst.

 

T 7

 

Töpferstraße

 

27

 

7/22

 

 

41

 

22        42/65

 

27        7/62

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.