Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt die Widmung eines Teilstücks einer Straße in der Gemarkung Soltau, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zur Gemeindestraße nach

§ 6 Niedersächsisches Straßengesetz

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stück

m

Anfang d.

Straße

Flur         Flst.

Ende d.

Straße

Flur      Flst.

T 7

Töpferstraße

27

7/22

41

22        42/65

27        7/62

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.