Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 47 „Zwischen Winsener Straße und Buchholzer Bahn“ mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht in den vorliegenden Fassungen sowie die als Anlagen aufgezählten Unterlagen werden als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt und im Nachgang öffentlich ausgelegt. Die Auslegungsdauer beträgt sechs Wochen.

 

Das Änderungsverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Zwischen Winsener Straße und Buchholzer Bahn“ – mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung- wird als beschleunigtes Verfahren im Sinne des § 13 a BauGB durchgeführt.