Sitzung: 09.03.2021 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0014/2021
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 2. Änderung des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 47 „Zwischen Winsener Straße und Buchholzer Bahn“ mit der
dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht in den vorliegenden Fassungen
sowie die als Anlagen aufgezählten Unterlagen werden als Grundlage für die
öffentliche Auslegung gebilligt und im Nachgang öffentlich ausgelegt. Die
Auslegungsdauer beträgt sechs Wochen.
Das Änderungsverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Zwischen Winsener Straße und Buchholzer Bahn“ – mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung- wird als beschleunigtes Verfahren im Sinne des § 13 a BauGB durchgeführt.