Beschluss:

 

a.                  Die von der Verwaltung erstellte Gebührenkalkulation einschließlich der Dokumentation wird zur Kenntnis genommen, die dort vorgenommenen Ermessens- bzw. Prognoseentscheidungen bestätigt und ausdrücklich beschlossen. Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf Grundlage der Berechnung der tatsächlichen Zinsen (Gebührensatz Niederschlagswasser: 0,39 €/m²

Gebührensatz für die Einleitung von Grund-, Drainage- oder Kühlwasser 0,65 €/m²).

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

b.                  Die 4. Änderung der Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Niederschlagswasserbeiträgen und Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung (Abgabensatzung Niederschlagswasser) vom 08. September 2005 wird in der vorliegenden Fassung unter Beachtung der beschlossenen Gebührensätze zu a beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

c.                   Die neue Niederschlagswassergebühr sowie die Gebühr für

Grund-, Drainage- und Kühlwasser wird für den Kalkulations-zeitraum 2021-2022 festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

d.                     Aus der Nachkalkulation für 2017 und 2018 resultiert eine Unterdeckung im Bereich Niederschlagswasser i.H.v. 110.866,36 € (2017) und eine Unterdeckung in Höhe von 46.049,63 € (2018), die in der Kalkulation für 2021 und 2022 ausgeglichen werden.