Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

  1. Die Haushaltssatzung 2021 wird in der vorliegenden Fassung erlassen.
  2. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird samt Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellen- und Investitionsplan erlassen.
  3. Auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2021 sowie die Folgejahre 2022 und 2023 wird verzichtet.