Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

a.                  Die von der Verwaltung erstellte Gebührenkalkulation einschließlich der Dokumentation wird zur Kenntnis genommen, die dort vorgenommenen Ermessens- bzw. Prognoseentscheidungen bestätigt und ausdrücklich beschlossen. Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf Grundlage der Berechnung der tatsächlichen Zinskosten (27,72 €/m³ und 53,28 €/m³).

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

b.                  Die 12. Änderung der Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben wird in der vorliegenden Fassung unter Beachtung des beschlossenen Gebührensatzes zu a. beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

c.                   Die neuen dezentralen Schmutzwassergebühren werden für den Kalkulationszeitraum 2021-2022 festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

d.                     Aus der Nachkalkulation für 2017 und 2018 resultiert eine Unterdeckung im Bereich der dezentralen Abwasserentsorgung i.H.v. 562,44 (2017) und eine Überdeckung in Höhe von 1.605,62 (2018), die in der Kalkulation für 2021 und 2022 ausgeglichen werden.

 

 

Ratsherr Wüstenberg nimmt an der Abstimmung nicht teil.