Beschluss:
Der Rat beschließt:
a.
Die von der Verwaltung erstellte Gebührenkalkulation
einschließlich der Dokumentation wird zur Kenntnis genommen, die dort
vorgenommenen Ermessens- bzw. Prognoseentscheidungen bestätigt und ausdrücklich
beschlossen. Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf Grundlage der Berechnung der
tatsächlichen Zinskosten (27,72 €/m³ und 53,28 €/m³).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
b.
Die 12. Änderung der Satzung der Stadt Soltau über die
Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus
Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben wird in der vorliegenden Fassung unter
Beachtung des beschlossenen Gebührensatzes zu a. beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
c.
Die neuen dezentralen Schmutzwassergebühren werden für
den Kalkulationszeitraum 2021-2022 festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
d.
Aus der Nachkalkulation für 2017 und 2018
resultiert eine Unterdeckung im Bereich der dezentralen Abwasserentsorgung
i.H.v. 562,44 € (2017) und eine Überdeckung in
Höhe von 1.605,62 € (2018),
die in der Kalkulation für 2021 und 2022 ausgeglichen werden.
Ratsherr Wüstenberg nimmt an
der Abstimmung nicht teil.