Beschluss:
Der Rat beschließt:
a. Die von der Verwaltung erstellte Gebührenkalkulation einschließlich der
Dokumentation wird zur Kenntnis genommen, die dort vorgenommenen Ermessens- bzw. Prognoseentscheidungen bestätigt und ausdrücklich beschlossen. Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf Grundlage der Berechnung der tatsächlichen Zinskosten (Gebührensatz 2,67 €/m³).
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
b. Die neue Schmutzwassergebühr wird für den Kalkulationszeitraum 2021-
2022 festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
c.
Die aus der
Nachkalkulation für 2017 und 2018 resultierenden
Überdeckungen im Bereich Schmutzwasser i.H.v.
259.497,91 € (2017) und 185.377,47 € (2018) werden in der Kalkulation für 2021
und 2022 ausgeglichen.