Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

a.                  Die von der Verwaltung erstellte Gebührenkalkulation einschließlich der

Dokumentation wird zur Kenntnis genommen, die dort vorgenommenen Ermessens- bzw. Prognoseentscheidungen bestätigt und ausdrücklich beschlossen. Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf Grundlage der Berechnung der tatsächlichen Zinskosten  (Gebührensatz 2,67 €/m³).

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

b.                  Die neue Schmutzwassergebühr wird für den Kalkulationszeitraum 2021-

                2022 festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

c.                      Die aus der Nachkalkulation für 2017 und 2018 resultierenden

  Überdeckungen im Bereich Schmutzwasser i.H.v. 259.497,91 € (2017) und 185.377,47 € (2018) werden in der Kalkulation für 2021 und 2022 ausgeglichen.