Beschluss:
Der Rat beschließt die Neufassung der Richtlinien für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Neufassung der Richtlinien für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG.