Sitzung: 10.12.2020 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0135/2020
Beschlussvorschlag:
Das Verfahren für die 1.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70/2 „Sandberg-Ost“ wird nach den
Vorschriften des § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Von der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.
Der Entwurf der 1.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70/2 „Sandberg-Ost“ mit der
dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die
öffentliche Auslegung des Planentwurfes gebilligt.
Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung mit der dazugehörigen Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.