Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70/2 „Sandberg-Ost“ wird nach den Vorschriften des § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

 

Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70/2 „Sandberg-Ost“ mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gebilligt.

 

Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung mit der dazugehörigen Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.