Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Soltau wird mit den dazugehörigen Anlagen in der vorgelegten Fassung festgestellt.

 

b)      Dem Bürgermeister wird die Entlastung für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 erteilt.

 

c)       Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017 wird nachträglich zugestimmt.