Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Soltau wird mit den dazugehörigen Anlagen in der vorgelegten Fassung festgestellt.

 

b)      Dem Bürgermeister wird die Entlastung für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 erteilt.

 

c)       Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016 wird nachträglich zugestimmt.