Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Widmung der Verbindung zwischen Tiegener Straße und Tiegener Busch in der Gemarkung Harber, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

 

Straßen-

Nr.

 

Flur

Flur-

stück

 

 m

 

Anfang der Straße

 

Ende der Straße

 

Hab-45

 

 

  1

 

156/5

 

80

 

Tiegener Straße

Flur 1, Flst. 208/7

 

Tiegener Busch

Flur 1, Flst. 156/46

 

 

Die Widmung wird auf die Benutzungsarten „Fußgänger- und Radfahrerverkehr“ sowie „Anliegerverkehr“ beschränkt.

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 

Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.