Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Widmung der Verbindung zwischen Tiegener Straße und Tiegener Busch in der Gemarkung Harber, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

Straßen-

Nr.

Flur

Flur-

stück

 m

Anfang der Straße

Ende der Straße

Hab-45

  1

156/5

80

Tiegener Straße

Flur 1, Flst. 208/7

Tiegener Busch

Flur 1, Flst. 156/46

Die Widmung wird auf die Benutzungsarten „Fußgänger- und Radfahrerverkehr“ sowie „Anliegerverkehr“ beschränkt.

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.