Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Widmungen

 

in der Gemarkung Soltau, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Bekanntmachung zu Gemeindestraßen mit Widmungsbeschränkungen nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stücke

m

Anfang d. Straße

Flur      Flst.

Ende d. Straße

Flur             Flst.

Widmungsbeschränkung

A 12

Am Alten Stadtgraben

7

24/29

24/15

52/32

128/80 tlw.

128/81 tlw.

300

7      24/22

8     128/56

Geh- und Radverkehr;

Eingeschränkter Fahrzeugverkehr im Bereich Blumenstr. 5 / 5a

S 7

Sally-Lenhoff-Gang

7

43/20

32

8    114/29

8       43/41

Geh- und Radverkehr

 

T 10

Timmermanngang

8

27/13

63

8    114/29

8       12/45

Geh- und Radverkehr

 

B 32

Burggasse

8

48/13

tlw.

45

8    116/17

8         48/9

Geh- und Radverkehr

 

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 

Gegen die Widmungen ist die Klage zulässig.