Der Finanzausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

  1. Die Haushaltssatzung 2018 wird in der vorliegenden Fassung erlassen.
  2. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird samt Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellen- und Investitionsplan erlassen.