Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Widmung von Flurstücken in der Gemarkung Ahlften, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz:

 

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stück

qm

Lage der Flurstücke

 

Wol-8

 

Grenzwall

 

5

 

 

1/86

1/84

 

85

23

 

Einmündungsbereich Grenzwall / K1

Ahlften, Flur 1, Flst. 48/1

Wolterdingen, Flur 3, Flst. 191

 

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

Der Beschluss ist öffentlichen bekanntzumachen.

Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.