Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Die Satzung über die Entschädigungen der Ratsfrauen und Ratsherren (Abgeordneten), der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Soltau (Aufwandsentschädigungssatzung) wird in der vorliegenden Fassung rückwirkend zum 01.01.2018 beschlossen.

 

Mit Inkrafttreten der Satzung tritt die Satzung über die Entschädigung für Ratsfrauen und Ratsherren, Ehrenbeamte/innen und ehrenamtlich Tätige der Stadt Soltau vom 01.11.2001 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 23.02.2012 außer Kraft.

 

 

Der Ratsvorsitzende, Ratsherr Hoppe, fragt, ob mit dem Beschluss über diese Satzung die Arbeitsgruppe des Rates aufgelöst werden soll.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Enthaltungen: 4