Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Schmutzwasserbeseitigung) in der vorliegenden Fassung.

 

Die Abgabensatzung für die Schmutzwasserbeseitigung tritt zum 01.03.2020 in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung vom 08.09.2005, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 15.12.2016, außer Kraft.