Ein Beschluss über den vorgelegten Antrag würde keine Bindungswirkung für kommende Wahlperiode entfalten. Der Rat nimmt den Antrag ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.
Ein Beschluss über den vorgelegten Antrag würde keine Bindungswirkung für kommende Wahlperiode entfalten. Der Rat nimmt den Antrag ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.