Der Finanzausschuss  empfiehlt:

               

1.       Die neue Friedhofsgebührenkalkulation 2020 auf der Basis des „Kölner Modells“ sowie die vorgenommene Nachkalkulation werden zur Kenntnis genommen und alle darin aufgeführten Kalkulationsgrundlagen bestätigt.

 

2.       Die Neufassung der Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 27. Februar 2020 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.