Der Finanzausschuss empfiehlt:

 

a)      Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Soltau wird mit den dazugehörigen Anlagen in der vorgelegten Fassung festgestellt.

 

b)      Dem Bürgermeister wird die Entlastung für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 erteilt.

 

c)       Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015 wird nachträglich zugestimmt.