Der Bauausschuss empfiehlt,
der
Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Aufgrund
der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung wird
über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen
Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1
Nr. 2 NKomVG - jeweils in der zurzeit gültigen Fassung - wird die 54. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Soltau „Feuerwehrgerätehaus Dittmern /
Deimern“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht
- jeweils in der vorliegenden Fassung - beschlossen.