Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung wird

 

a)      über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen, wie in Anlage 2 vorgeschlagen, beschlossen;

 

b)      gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NKomVG – jeweils in der zurzeit gültigen Fassung – die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soltau „Sonderbaufläche Freizeit und Fremdenverkehr“ sowie deren Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung beschlossen.