Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung:

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Wolterdingen Nr. 7 „Wohnsiedlung in der Drögenheide“ – mit örtlicher Bauvorschrift – wird in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die erneute öffentliche Auslegung gebilligt.

 

Der Entwurf der 2. Änderung mit der dazugehörigen Begründung wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB für die Dauer von drei Wochen erneut öffentlich ausgelegt.

 

Stellungnahmen sind nur zu den in den textlichen Festsetzungen, den Hinweisen und der Begründung entsprechend gekennzeichneten Änderungen und Ergänzungen zulässig.