Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung wird über die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, beschlossen.

 

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NKomVG - jeweils in der zurzeit gültigen Fassung - wird die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soltau „Feuerwehrgerätehaus Dittmern / Deimern“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht - jeweils in der vorliegenden Fassung - beschlossen.