Sitzung: 08.10.2019 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0112/2019
Der Bauausschuss empfiehlt:
Aufgrund
der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung wird über die während der
öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1
vorgeschlagen, beschlossen.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NKomVG - jeweils in der zurzeit gültigen Fassung - wird die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soltau „Feuerwehrgerätehaus Dittmern / Deimern“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht - jeweils in der vorliegenden Fassung - beschlossen.