Der Bauausschuss empfiehlt

 

aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung soll die rechtsverbindliche 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 88 „Vogelbeerweg“

– mit örtlicher Bauvorschrift – gemäß der Abgrenzung der Anlage 2 zu dieser Vorlage geändert werden.

 

Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 ist Schaffung der Zulässigkeit von nicht großflächigem Einzelhandel (bis max. 799 m²).