Sitzung: 10.09.2019 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0102/2019
Der Bauausschuss empfiehlt
aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung soll die rechtsverbindliche 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 88 „Vogelbeerweg“
– mit örtlicher Bauvorschrift – gemäß der Abgrenzung der Anlage 2 zu dieser Vorlage geändert werden.
Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 ist Schaffung der Zulässigkeit von nicht großflächigem Einzelhandel (bis max. 799 m²).