Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Widmung von Straßen in der Gemarkung Soltau, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stück

m

Anfang d.

Straße

Flur    Flst.

Ende d.

Straße

Flur   Flst.

 

E 14

 

Eduard-Wendebourg-Weg

 

13

 

8/262

 

50

 

13     8/261

 

13    8/236

        8/239

 

O-1

 

Oeninger Weg

 

13

 

8/272

 

50

 

13     8/100

 

13    8/266

        8/263

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau

 

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 

Gegen die Widmungen ist die Klage zulässig.