Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Bauausschuss empfiehlt:

Widmung von Straßen in der Gemarkung Soltau, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stück

m

Anfang d.

Straße

Flur    Flst.

Ende d.

Straße

Flur   Flst.

E 14

Eduard-Wendebourg-Weg

13

8/262

50

13     8/261

13    8/236

        8/239

O-1

Oeninger Weg

13

8/272

50

13     8/100

13    8/266

        8/263

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

Gegen die Widmungen ist die Klage zulässig.