Sitzung: 11.06.2019 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0070/2019
Der Bauausschuss empfiehlt
Widmung
einer Straße in der Gemarkung Soltau, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz
Straßen- Nr. |
Straßenname |
Flur |
Flur- stück |
m |
Anfang d. Straße Flur Flst. |
Ende d. Straße Flur Flst. |
F 18 |
Florian-Bartos-Straße |
16 |
71/12 |
130 |
16 71/14 |
16 13/1 |
Die Widmung der Straßenfläche wird auf die Benutzungsart „Verkehrsberuhigter Bereich“ beschränkt.
Die Verbindung zwischen dem Wendehammer der Florian-Bartos-Straße und der ehemaligen Straßenführung An der Weide wird auf die Benutzungsarten „Fußgänger- und Radfahrerverkehr“ beschränkt.
Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.
Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.
Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.