Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Bauausschuss empfiehlt

 

 

Widmung

 

einer Straße in der Gemarkung Soltau, Stadt Soltau, Landkreis Heidekreis, mit Wirkung der Veröffentlichung dieser Widmung zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stück

m

Anfang d.

Straße

Flur         Flst.

Ende d.

Straße

Flur      Flst.

 

F 18

 

Florian-Bartos-Straße

 

16

 

71/12

 

130

 

16         71/14

 

16        13/1

 

 

Die Widmung der Straßenfläche wird auf die Benutzungsart „Verkehrsberuhigter Bereich“ beschränkt.

 

Die Verbindung zwischen dem Wendehammer der Florian-Bartos-Straße und der ehemaligen Straßenführung An der Weide wird auf die Benutzungsarten „Fußgänger- und Radfahrerverkehr“ beschränkt.

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 

Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.