Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat der Stadt Soltau beschließt:

 

Für das in der Anlage 1 eingegrenzte Gebiet der Stadt Soltau wird gemäß

§ 141 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB der Beginn der Vorbereitenden

Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit und zur Vorbereitung der Festlegung eines Sanierungsgebietes beschlossen. Das in Anlage 1 eingegrenzte Gebiet gilt als Untersuchungsgebiet und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die evtl. folgende Festlegung als Sanierungsgebiet bedarf eines extra Beschlusses des Rates der Stadt Soltau.