Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat der Stadt Soltau beschließt:
Für
das in der Anlage 1 eingegrenzte Gebiet der Stadt Soltau wird gemäß
§
141 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB der Beginn der Vorbereitenden
Untersuchungen
zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit und zur Vorbereitung der Festlegung
eines Sanierungsgebietes beschlossen. Das in Anlage 1 eingegrenzte Gebiet gilt
als Untersuchungsgebiet und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die evtl. folgende Festlegung als Sanierungsgebiet bedarf eines extra Beschlusses des Rates der Stadt Soltau.