Der Feuerschutzausschuss empfiehlt,
der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
- Die neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2019/2020 wird zur Kenntnis genommen und alle darin aufgeführten Kalkulationsgrundlagen bestätigt.
- Die Nachkalkulation für die Jahre 2015/2016 wird zur Kenntnis genommen und alle darin aufgeführten Kalkulationsgrundlagen bestätigt.
- Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlichen Pflichtaufgaben wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
- Die Gebühren und Kostensätze werden entsprechend Anlage 1 „Übersicht über die Gebühren- und Kostenersatztarife“ der Feuerwehrgebührensatzung beschlossen.