Der Finanzausschuss empfiehlt:

 

a)      Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Soltau wird mit den dazugehörigen Anlagen in der vorgelegten Fassung festgestellt.

 

b)      Dem Bürgermeister wird die Entlastung für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 erteilt

 

c)       Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014 wird nachträglich zugestimmt.