Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 3

Der Finanzausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Mit Abschluss des ISEK-Prozesses und der Festlegung entsprechender Maßnahmen sind gemäß § 4 Abs. 7 KomHKVO den maßgeblichen Teilhaushalten wesentliche Produkte mit den dazugehörigen Leistungen zu beschreiben.

 

Ergänzung, die der Rat beschließt:

 

Dazu sind die zu erreichenden Ziele mit entsprechend geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung zu bestimmen. Eine Abstimmung darüber, in welchen Teilhaushalten welche Produkte als „wesentlich“ zu definieren sind, erfolgt in den zuständigen Fachausschüssen zwischen Rat und Verwaltung. Dieser Schritt kann vermutlich erst im laufenden Haushaltsjahr 2019 erfolgen.