Sitzung: 28.11.2018 Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5
Vorlage: 0146/2018
Der Vorsitzende, Ratsherr
Klatt, lässt über den Antrag von Ratsherrn Dr. Willenbockel abstimmen, die
Wertgrenze gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO ab dem 01.01.2019 auf 50.000,-- EUR
festzusetzen und die Wertgrenze in § 6 der Haushaltssatzung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt, Ja: 2, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Der Vorsitzende, Ratsherr Klatt, lässt über den Antrag
von Ratsherrn Hoppe abstimmen, die Wertgrenze gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO
ab dem 01.01.2019 auf 250.000,-- EUR festzusetzen und die Wertgrenze in § 6 der
Haushaltssatzung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt, Ja: 6, Nein:
5