Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Der Vorsitzende, Ratsherr Klatt, lässt über den Antrag von Ratsherrn Dr. Willenbockel abstimmen, die Wertgrenze gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO ab dem 01.01.2019 auf 50.000,-- EUR festzusetzen und die Wertgrenze in § 6 der Haushaltssatzung aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt, Ja: 2, Nein: 8, Enthaltungen: 1

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Klatt, lässt über den Antrag von Ratsherrn Hoppe abstimmen, die Wertgrenze gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO ab dem 01.01.2019 auf 250.000,-- EUR festzusetzen und die Wertgrenze in § 6 der Haushaltssatzung aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt, Ja: 6, Nein: 5