Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung, wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Zwischen Winsener Straße und Buchholzer Bahn“ – mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung – in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch für die Dauer von sechs Wochen öffentlich ausgelegt.