Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung wird der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Nr. 121 „Erweiterung der Polizeiinspektion“ in der vorliegenden Fassung gebilligt und wird in der Abwägung berücksichtigt.