Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe von bis zu 150.000,00 € im Teilhaushaut Tiefbau 23.2 zur Beseitigung der Hochwasserschäden wird genehmigt.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe von bis zu 150.000,00 € im Teilhaushaut Tiefbau 23.2 zur Beseitigung der Hochwasserschäden wird genehmigt.