Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

  1. Nach § 3 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 3 Bst. a), b), f) und g) ABS werden Straßenausbaubeiträge in der Lerchenstraße für den Abschnitt von der Straße Unter den Linden bis zum Buchhopsweg im Rahmen der Kostenspaltung für die Erneuerung/Verbesserung der Fahrbahn, der beidseitigen Gehwege und der Straßenentwässerung erhoben.

 

  1. Nach § 3 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 ABS wird in der Lerchenstraße ein selbständig nutzbarer Abschnitt von der Straße Unter den Linden bis zum Buchhopsweg gebildet.