Sitzung: 31.05.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
- Nach § 3 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 3 Bst. a), b), f) und g) ABS werden Straßenausbaubeiträge in der Lerchenstraße für den Abschnitt von der Straße Unter den Linden bis zum Buchhopsweg im Rahmen der Kostenspaltung für die Erneuerung/Verbesserung der Fahrbahn, der beidseitigen Gehwege und der Straßenentwässerung erhoben.
- Nach § 3 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 ABS wird in der Lerchenstraße ein selbständig nutzbarer Abschnitt von der Straße Unter den Linden bis zum Buchhopsweg gebildet.