Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

  1. Nach § 3 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 3 Bst. f) ABS werden im Rahmen der Kostenspaltung Straßenausbaubeiträge für die Erneuerung / Verbesserung der Straßenbeleuchtung für folgende Straßen erhoben:

 

·         Lüneburger Straße (Birkenstr. / Martin-Luther-Str. bis zur Bahnüberführung der Bahnstrecke Buchholz-Hannover)

 

·         Soltauer Straße (Soltauer Str. 14 / 15 bis Wieheholzer Str. 2 / Parkplatz)

 

·         Walsroder Straße (OD-Grenze bis Walsroder Str. 121 und Walsroder Str. 121 bis Einmündung Alter Grenzweg)

 

·      An der Bundesstraße (An der Bundesstr. Nr. 5 bis An der Bundesstr. Nr. 9)

 

·         Poststr. / Unter den Linden / Harburger Straße (Rathauskreuzung bis Ortsausgang

 

·         Stübeckshorn (B 71 bis B 209)

 

·         Zum Ahlftener Flatt (Harburger Straße bis Saarlandstraße /Paul-Gerhard-Straße)

 

  1. Nach § 3 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 ABS wird in der Lüneburger Straße ein selbständig nutzbarer Abschnitt von der Birkenstr. / Martin-Luther-Str. bis zur Bahnüberführung der Bahnstrecke Buchholz-Hannover gebildet.