Der Feuerschutzausschuss empfiehlt:

 

Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlichen Pflichtaufgaben wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die geänderte Satzung ist ab dem 01.05.2018 gültig. Am gleichen Tage tritt die Satzung der Stadt Soltau über Gebühren und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr vom 15. Dezember 2016 außer Kraft.