Sitzung: 10.04.2018 Bauausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0037/2018
Der Bauausschuss empfiehlt:
Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung
wird das Änderungsverfahren für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 118 "Beidseitig Alter Grenzweg an der Walsroder
Straße" – mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung – im beschleunigten
Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch durchgeführt; von der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im
Wege der 9. Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch angepasst.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
118 "Beidseitig Alter Grenzweg an der Walsroder Straße" – mit
örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung – wird in der vorliegenden Fassung als
Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt.
Der Entwurf der 1. Änderung mit der dazugehörigen
Begründung wird gemäß
§ 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, da kein wichtiger Grund für eine angemessene längere Frist vorliegt.