Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung

 

wird das Änderungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 118 "Beidseitig Alter Grenzweg an der Walsroder Straße" – mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch durchgeführt; von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der 9. Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch angepasst.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 118 "Beidseitig Alter Grenzweg an der Walsroder Straße" – mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung – wird in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt.

 

Der Entwurf der 1. Änderung mit der dazugehörigen Begründung wird gemäß

§ 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, da kein wichtiger Grund für eine angemessene längere Frist vorliegt.