Der Bauausschuss empfiehlt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung soll für den dargestellten Bereich in Anlage 2 der wirksame Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Mit den Bauleitplänen sollen die vorhandenen und geplanten Nutzungen abgesichert werden.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung des Änderungs- und Aufstellungsbeschlusses erfolgt, wenn die Kostenübernahme vertraglich gesichert ist.

 

Die für das Plangebiet in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse werden in diesem Zusammenhang aufgehoben.