Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 70/2 „Sandberg Ost“ geändert werden.
Das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70/2 „Sandberg Ost“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 BauGB abgesehen.