Der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Aufgrund der Vorlage und des Vortrages der Verwaltung soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 70/2 „Sandberg Ost“ geändert werden.

 

Das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70/2 „Sandberg Ost“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 BauGB abgesehen.