Der Finanzausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

a)      Der Kalkulationszeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019.

b)      Der Rat der Stadt Soltau nimmt die Gebührenkalkulation zur Kenntnis und ist mit allen darin aufgeführten Kalkulationsgrundlagen (u.a. Abschreibungs- und Zinssätzen, Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden) einverstanden.

c)       Die Gebühren werden entsprechend § 1 Nr. 2 und der Gemeindeanteil entsprechend § 1 Nr. 1 der Änderungssatzung beschlossen.

d)      Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.