Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Bauausschuss empfiehlt,

der Verwaltungsausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

 

Widmung

 

einer Straße in der Gemarkung Soltau, Stadt Soltau,  Landkreis Heidekreis,  mit Wirkung der Eigentumsübertragung zur Gemeindestraße nach § 6 Niedersächsisches Straßengesetz

 

Straßen-

Nr.

Straßenname

Flur

Flur-

stücke

m

Anfang d. Straße

Flur          Flst.

Ende d. Straße

Flur       Flst.

 

H 23

 

Hanna-Rehr-Straße

 

3

 

22/30

 

 

  62

 

 

 2            73/6

 

 3        22/26

           22/56

 

Die Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Soltau.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 

Gegen die Widmung ist die Klage zulässig.